Mitgliedsbeiträge

Beitrittserklärung

Bei Interesse laden Sie sich bitte die Beitrittserklärung als PDF-Datei herunter.


Gültig ab 01.01.2002 gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.03.2001

>Fettschrift = Jahresbeitrag - Kursivschrift = Halbjahreseinzug<

Mitgliederarten:

Grundbeitrag

Abteilungsbeitrag

Aktive

Passive

Laufen

Erwachsene

44,00 EUR

22,00 EUR

24,00 EUR

12,00 EUR

20,00 EUR

10,00 EUR

Ehegatte + Partner von Mitglied

40,00 EUR

20,00 EUR

24,00 EUR

12,00 EUR

0

1. Kind von Mitglied

20,00 EUR

10,00 EUR

0

0

2. Kind von Mitglied

 4,00 EUR

 2,00 EUR

0

0

ab 3. Kind von Mitglied

0

0

0

Kind über 18 J in Ausbildung von Mitglied

20,00 EUR

10,00 EUR

0

12,00 EUR

  6,00 EUR

Kinder, Schüler, Jugendliche bis 18 J

32,00 EUR

16,00 EUR

0

0

Studenten / Azubis / Arbeitslose /

Wehr- oder Ersatzdienstleistende

32,00 EUR

16,00 EUR

0

0

Pensionäre / Rentner

24,00 EUR

12,00 EUR

24,00 EUR

12,00 EUR

40,00 EUR

20,00 EUR

1.

Beiträge sind eine Bringschuld der Mitglieder und sind in zwei gleichen Halbjahresraten am 28.02. und 31.08. jeden Jahres fällig.

Sie werden aus Vereinfachungsgründen zu den Fälligkeitsterminen ausnahmslos im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.

2.

Als Abteilungsbeitrag wird nur einmal der Höchstbeitrag erhoben; unabhängig von der Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen.

3.

Von den Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollenden, wird ab dem danach folgenden Geschäftsjahr (01.01. bzw. 01.07.) automatisch der volle

Erwachsenenbeitrag erhoben, sofern sie ihren Status (Student/in, Auszubildende/r, arbeitslos) nicht für den jeweils bevorstehenden Beitrags-

zeitraum beim Kassenwart durch entsprechende Belege nachweisen.

4.

Auf den unter unter 3. genannten Nachweis wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verzichtet.

5.

Mitglieder sind während ihres Wehr- oder Ersatzdienstes auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Belege von der Beitragszahlung befreit.

6.

Austritte aus der Laufabteilung sind gemäß § 3 Abs. 2 der am 09.03.2001 von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung zum 30.06. und 31.12. jeden Jahres möglich.

7.

Austrittserklärungen müssen schriftlich mindestens 3 Monate vor dem Austrittstermin beim Hauptvorstand eingegangen sein! Der Eingang der Austrittserklärungen wird vom Hauptvorstand schriftlich bestätigt.

 

 

 

 

 

 

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